Finanzielle Grundlagen
Die Christengemeinschaft Essen wird finanziell ausschließlich durch freiwillige Zuwendungen ihrer Mitglieder und Freunde unterhalten. Die Gemeinde erhält diese Zuwendungen alsmonatliche Beiträge
Kollekten
Spenden
Kasualien
testamentarische Verfügungen.
Diese Zuwendungen dienen der Deckung laufender Ausgaben am Ort der Gemeinde (Gehälter der Mitarbeiter, Unterhaltung der Kirche, der Gemeinderäume und der Gemeindegrabstelle, Energiekosten, Druck und Versand von Mitteilungen, Telefon- und Fahrtkosten usw.). Darüber hinaus gibt es Gemeinschaftsaufgaben, die regional und überregional wahrgenommen werden: die Altersversorgung der Pfarrer, die Förderung der Priesterausbildung, die Unterstützung im Aufbau befindlicher Gemeinden sowie Aufwendungen für die regionale Verwaltung. Dafür stellen die Gemeinden - wenn möglich - etwa ein Viertel ihrer laufenden Einnahmen zur Verfügung.
Das Gemeindeleben kann sich nur in dem Umfang entfalten, wie es durch die finanzielle Unterstützung von Mitgliedern und Freunden ermöglicht wird.
Monatliche Beiträge
Die regelmäßigen monatlichen Beiträge sollten den weitaus größten Teil der benötigten Mittel ausmachen. Aus dem Grundsatz der Freiwilligkeit ergibt sich, dass dafür kein verbindlicher Richtsatz genannt werden kann. So ergeht die Bitte an die Mitglieder und Freunde, ihren laufenden Beitrag durch Selbsteinschätzung zu finden. Im Rahmen der eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten stellt der Beitrag für die Christengemeinschaft einen Anteil an den persönlichen monatlichen Ausgaben dar. Als Orientierungshilfe für die Selbsteinschätzung können aber 2 – 7 % des Nettoeinkommens dienen.
Da nicht alle Mitglieder oder Freunde in der Lage sind, diesen empfohlenen Beitrag zu leisten, sind die Menschen, die einen höheren Anteil beisteuern können, aufgerufen, durch ihre erhöhte Zuwendung die geringere Beitragsleistung anderer auszugleichen.
Der Finanzrat informiert im Frühjahr bei der Jahresgemeinde-Versammlung und im Herbst am Informationsvormittag über die Verwendung der eingegangenen Zuwendungen und darüber, welche Mittel die Gemeinde zur Erfüllung ihrer laufenden Aufgaben benötigt. Daraus können Mitglieder und Freunde ersehen, welche durchschnittlichen Monatsbeiträge zur Deckung des Haushaltes erforderlich sind und welche Anstrengungen und Ideen nötig sind, um an solche Mittel zu gelangen.
Kollekten
In der Regel werden nach Gottesdiensten und Veranstaltungen Kollekten abgehalten, die nicht besonderen Zwecken, sondern dem laufenden Haushalt dienen. Ein dafür vorgesehener Spendenkasten steht im Eingangsbereich unserer Kapelle. Eine Kollekte für besondere Zwecke oder Ereignisse wird vorher bekannt gegeben.
Spenden
Die finanzielle Lage der Gemeinde kann erfordern, dass bei einem evtl. nicht ausgeglichenen Haushalt der Verlust des abgeschlossenen Jahres durch einen außerordentlichen Beitrag ausgeglichen werden muss. Dazu wird der Finanzrat die Gemeindeversammlung informieren und die Mitglieder und Freunde durch ein entsprechendes Schreiben um einen zusätzlichen Beitrag bitten. Dies gilt auch für einen Aufruf zu Sonderspenden zur Erhaltung der Kapelle und/oder des Wohnhauses sowie für besondere Anschaffungen, die nicht durch die laufenden Beiträge und Spenden gedeckt werden können. Darüber hinaus freut sich die Christengemeinschaft Essen über zweckgebundene Spenden, die von Mitgliedern oder Freunden der Gemeinde geleistet werden und deren Verwendung der Spender selbst bestimmen kann.
Kasualien
Besondere Anlässe wie Taufen, Konfirmation, Trauungen oder Bestattungen sind Ereignisse, die über den Kirchenalltag hinausgehen. Damit sie in würdiger Weise vollzogen werden können, benötigt die Gemeinde eine ausreichende finanzielle Grundlage, um die anfallenden Kosten zu tragen. Natürlich kann man ein Sakrament nicht einfach bezahlen, aber eine Spende hilft mit, dass dies weiterhin in würdiger Weise geschehen kann.
Testamentarische Verfügungen
Zur Verwirklichung besonderer Vorhaben können testamentarische Verfügungen zugunsten der Christengemeinschaft wesentlich beitragen. In Notlagen der Gemeinde können sie auch für laufende Ausgaben verwendet werden.
Steuerfragen
Die Christengemeinschaft ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts von der Körperschaftssteuer sowie der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.
Beitragszahler und Spender können ihre Zuwendungen an die Christengemeinschaft als abzugsfähige Kirchensteuer geltend machen; darüber hinausgehende Beiträge sind im Rahmen bestimmter Höchstsätze als Sonderausgaben absetzbar. Am Anfang des Jahres wird eine entsprechende Bescheinigung für das vergangene Jahr zur Vorlage beim Finanzamt zugestellt.


